Mitgliederbeitragsordnung

1 Zweck

Der Kreisverband Karlsruhe-Land der Jungen Liberalen erhebt im Rahmen seiner Arbeit von den Mitgliedern einen Mitgliedsbeitrag. Ziel und Zweck dieses Mitgliedsbeitrages ist, die Funktionsfähigkeit des Verbandes und die Aufrechterhaltung seiner politischen Arbeit zu gewährleisten. Die erhobenen Mitgliedsbeiträge dürfen daher ausschließlich zu satzungsgemäßen Zwecken verwandt werden. Über die Verwendung beschließt der Kreisvorstand.

2 Allgemeine Vorschriften

Der Kreisverband der Jungen Liberalen Karlsruhe-Land deckt seine Aufwendungen durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, Erträge aus Vermögen, Veranstaltungen, Erstattungen, Zuschüsse und sonstige Einnahmen.

3 Mitgliedsbeiträge

(1) Bei Erwerb der Mitgliedschaft verpflichtet sich jedes Mitglied den gemäß den Beschlüssen der Kreisvorstandssitzung festgelegten Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

(2) Für die Beitragserhebung wird folgende Staffel zugrunde gelegt:

  • Beitragsklasse 1: € 25,00 pro Jahr
  • Beitragsklasse 2: € 35,00 pro Jahr

(3) Die Einordnung der Mitglieder in die Beitragsklasse wird nach folgenden Kriterien vollzogen:

  • Beitragsklasse 1: Schüler, Wehr- und Zivildienstleistende, Studenten, Auszubildende, Berufsschüler und Arbeitsuchende
  • Beitragsklasse 2: Berufstätige und Mitglieder nach BK 1, deren Einkünfte über € 500,00 im Monat liegen (freiwillige Zuordnung).

(4) Eine freiwillige höhere Einordnung der Mitglieder ist möglich.

(5) Auf begründeten Antrag kann Schülern eine Ermäßigung auf den an den Bezirksverband abzuführenden Beitrag gewährt werden.

(6) Bei Neueintritten werden die Mitgliedsbeiträge für volle Kalenderjahre berechnet.

 4 Beitragserhebung

(1) Zuständig für die Einziehung und Verwaltung der Beiträge und der sonstigen Einnahmen ist der Kreisvorstand, dieser vertreten durch den Stellvertretenden Vorsitzenden für Finanzen.

(2) Der Jahresbeitrag kann ausschließlich durch Lastschriftverfahren erfolgen.

(3) Der Jahresbeitrag ist je Kalenderjahr zu erheben.

5 Beitragsquittung

(1) Jedem Mitglied ist auf Anforderung über die gezahlten Beiträge Quittung zu erteilen.

(2) Die Beitragsquittungen sind nur durch den Schatzmeister und den Vorsitzenden des Kreisverbandes Karlsruhe-Land zu erstellen.

6 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung ist im Rahmen des Reaktivierungsprogrammes auf Antrag des ab 6. Mai 2006 amtierenden Kreisvorsitzenden Andreas Bauhöfer vom Vorstand der Jungen Liberalen Kreisverband Karlsruhe-Land e.V. am 16. Juli 2006 beschlossen worden und tritt zum 17. Juli 2006 in Kraft. Mit dieser Beitragserhebung verliert jede vorab existente Mitgliederbeitragsordnung (oder Vergleichbares) ihre Wirkung.

Die Mitgliedsbeitragsordnung wurde am 23. März 2014 im Rahmen einer ordentlichen Kreismitgliederversammlung überarbeitet. Die aktualisierte Fassung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2014 in Kraft.