Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung

Gastbeitrag der JuLis Karlsruhe-Land für das Mitgliedermagazin des FDP Kreisverbandes

Bretten (KBr). Infolge des stetig fortschreitenden demografischen Wandels wird die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten rapide ansteigen. Dies stellt die soziale Pflegeversicherung vor noch nie da gewesene finanzielle Herausforderungen: Das Bundesministerium für Gesundheit prognostiziert eine Zunahme der Anspruchsberechtigten um rund zwei Millionen, von heute 2,37 auf 4,36 Millionen Leistungsempfänger im Jahre 2050 (3,25 Millionen 2030).

Die Jungen Liberalen im Kreisverband Karlsruhe-Land sind davon überzeugt, dass das heutige auf dem Umlageverfahren basierende Pflegesystem nicht dazu in der Lage sein wird, die immensen Folgekosten des demografischen Wandels zu finanzieren.

Die sachliche Begründung für diese Positionierung erscheint ebenso einfach wie nachvollziehbar: Das Umlagesystem muss letztendlich scheitern, da es auf der irrigen Annahme beruht, dass die Gesellschaft bis in alle Ewigkeit einen klassisch pyramidalen Altersaufbau aufweisen werde. Dem ist allerdings keineswegs so!

Die erwerbstätige Bevölkerung, welche heute direkt für die Leistungen der pflegebedürftigen Bürgerinnen und Bürgern aufkommt, schrumpft kontinuierlich, die Gesellschaft insgesamt wird älter. Diese Entwicklung wird die staatlich organisierten Sozialsysteme in den nächsten Jahren an den Rand des totalen Kollapses führen, sofern deren Finanzierung nicht endlich auf solidere Beine gestellt wird.

Auch der Begriff der Generationengerechtigkeit darf in diesem Kontext keine leere Worthülse mehr bleiben. Die Schuldenpolitik zu Lasten Jüngerer muss in allen Bereichen ein Ende finden.

Die JuLis befürworten daher einen möglichst zeitnahen Übergang in ein kapitalgedecktes und prämienfinanziertes Pflegeversicherungssystem. Wir anerkennen die Bemühungen des FDP-geführten Gesundheitsministeriums, das einen ersten konkreten Umgestaltungsansatz für eine kapitalgedeckte Zusatzversicherung anstrebt. Dieser kann allerdings nur der Einstieg in ein umfassendes Reformpaket sein, durch welches das Verfahren der Kapitaldeckung als Leitprinzip des sozialstaatlichen Versicherungswesens etabliert wird.

Im Zuge der Umgestaltung des Sozialwesens gilt es darauf zu achten, dass jeder, der dazu finanziell in der Lage ist, künftig innerhalb des Systems für sich selbst vorsorgt, während für Hilfsbedürftige auch weiterhin der Sozialstaat aufkommt. Die entstehenden Rücklagen müssen vor dem Zugriff des Staates geschützt und möglichst krisensicher ausgestaltet werden.