Falsche Reaktion auf den Amoklauf in Winnenden
Bretten (KBr). Die Jungen Liberalen Karlsruhe-Land betrachten die von Hinterbliebenen des Amoklaufs von Winnenden eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen das geltende Waffengesetz als Fehler. „So verständlich das Anliegen der Hinterbliebenen vor deren persönlichen Hintergrund auch ist, die Kriminalisierung aller Waffenbesitzer ist abzulehnen“, so der Kreisvorsitzende der Jungen Liberalen Karlsruhe-Land, Sascha Vetterle. „Die Argumentation der Beschwerdeführer ist in keiner Weise überzeugend. Wenn die rechtliche Möglichkeit des privaten Schußwaffenbesitzes unvereinbar sein soll mit dem Recht auf Leben, dann muss dasselbe auch für Küchenmesser und alle anderen alltäglichen Haushaltsgegenstände gelten, die als Waffe eingesetzt werden können.“ Im Gegenteil folge aus dem Recht auf Leben gerade das Recht, das eigene Leben in einer Notlage auch effektiv zu verteidigen. In bestimmten Situationen sei dies aber ausschließlich mit einer Schußwaffe möglich.
Überhaupt seien nicht Waffen das Problem. „Eine Waffe ist ein Gegenstand und als solcher weder gut noch böse. Ausschlaggebend ist, wozu ein Mensch sie benutzt und Geisteskranke werden immer einen Weg finden, wenn sie anderen Menschen schaden wollen“, so Vetterle weiter. Im Zweifelsfall baut er im Keller eine Bombe – Anleitungen im Internet dafür gibt es genug. Die JuLis im Landkreis Karlsruhe treten deshalb für einen Ansatz ein, der den Menschen ins Zentrum rückt. Es gibt viel zu viele Menschen, die innerlich am Rande der Gesellschaft leben und diese Gesellschaft schaut weg, während die psychischen Probleme in ihrer Mitte zunehmen. „Was wir brauchen ist eine Kultur der Hinwendung zum Nächsten“, so der Vorsitzende der JuLis Karlsruhe-Land. Da die Probleme in unserer Gesellschaft in keiner Weise etwas mit dem privaten Waffenbesitz zu tun haben, sehen die JuLis Karlsruhe-Land auch keinen Grund, von ihrer Forderung nach einer Liberalisierung des Waffenrechts abzurücken.